Gesetzlicher Mindestlohn

Informationen für Beschäftigte aus dem Ausland

Sie kommen aus dem Ausland und arbeiten in Deutschland. Gilt der Mindestlohn für Sie?

Ja. Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieser liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro brutto pro Stunde. Er gilt für alle Arbeitnehmer*innen, die keinen Anspruch auf einen Branchenmindestlohn oder einen anderen Tarifvertrag haben. In keiner Branche darf 2024 (abgesehen von den unten genannten Personengruppen) weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht. Allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne, die bereits existieren und höher als der gesetzliche Mindestlohn sind, gelten weiterhin. Auch für tarifgebundene Arbeitgebende und Beschäftigte gelten weiterhin die tarifvertraglich vereinbarten Löhne, wenn sie höher als 12,41 Euro sind.

Sie werden von Ihrem Arbeitgeber aus dem Ausland nach Deutschland entsendet. Gilt der Mindestlohn auch für Sie?

Ja. Der Mindestlohn gilt auch für aus dem Ausland entsandte Beschäftigte, egal in welchem Land Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat.

Können Sie den Mindestlohn verlangen, wenn Sie einen Werkvertrag oder Auftrag in Deutschland haben?

Nein. Der Mindestlohn gilt nicht für Selbständige. Wenn Sie mehrere Auftraggeber haben, Ihre Aufträge mit eigenem Werkzeug ausführen, dabei Ihre Arbeit grundsätzlich eigenständig organisieren, planen und deren Ergebnis vor den Auftraggebern verantworten, dann sind Sie selbstständig und müssen als Selbstständige*r Ihre Vergütung selbst verhandeln. Trifft dies nicht zu, können Sie prüfen lassen, ob Sie nur eine Scheinselbstständigkeit ausüben und eigentlich als Arbeitnehmer*in behandelt werden müssten. Dann gilt auch für Sie der Mindestlohn.

Können Sie den Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde verlangen, wenn Sie einen Minijob haben oder wenn Sie als Rentner*in oder Student*in dazuverdienen?

Ja. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer*innen. Beachten Sie bei Minijobs, dass diese auf 520,00 Euro im Monat beschränkt sind. Die Einführung des Mindestlohns hat zur Folge, dass Sie in einem Minijob durchschnittlich maximal 43,35 Stunden im Monat arbeiten können.

Gilt der gesetzliche Mindestlohn, wenn Sie als Saisonarbeiter*in arbeiten?

Ja. Der Mindestlohn gilt auch für Saisonarbeiter*innen, die z.B. im Hotel- und Gaststättengewerbe arbeiten.

Sie sind in einem privaten Haushalt beschäftigt. Gilt für Sie der Mindestlohn?

Ja. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Arbeitnehmer*innen in Privathaushalten.

Sie arbeiten in Deutschland als Praktikant*in. Können Sie den Mindestlohn verlangen?

Für Personen, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums oder eine Einstiegsqualifizierung absolvieren, gilt der Mindestlohn nicht. Personen, die vor Ausbildung oder Studium ein freiwilliges Orientierungspraktikum machen, haben einen Anspruch auf den Mindestlohn, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert – und zwar vom ersten Tag des Praktikums an. Alle anderen Formen von Praktikum müssen ab Tag Eins mit dem Mindestlohn bezahlt werden.  Für alle Praktika gilt, dass die Vertragsinhalte vom Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden müssen, insbesondere die Lern- und Ausbildungsziele.

Sie wollen in Deutschland eine Ausbildung machen. Gilt für Sie der Mindestlohn?

Nein. Die Vergütung richtet sich bei einer Ausbildung nach der jeweiligen Ausbildungsordnung.

Gilt die Ausnahme für Langzeitarbeitslose auch für Sie, wenn Sie in Ihrem Heimatland seit längerer Zeit arbeitslos sind und nun in Deutschland arbeiten wollen?

Nein. Im Ausland gemeldete Arbeitslose haben sofort das Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn oder den Branchenmindestlohn, wenn sie eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen.

Gilt der Mindestlohn auch dann, wenn Sie für eine bestimmte Leistung, wie die Anzahl von zugestellten Paketen oder gereinigten Zimmern, bezahlt werden?

Ja. Akkord- oder Stücklohnvereinbarungen sind nur dann zulässig, wenn der Mindestlohn nicht unterschritten wird. Sie müssen für jede Arbeitsstunde mindestens den geltenden Mindestlohn erhalten, unabhängig davon, wie schnell Sie arbeiten.

Kann der Arbeitgeber die Kosten für Ihre Unterbringung und Verpflegung vom Mindestlohn abziehen?

Nur wenn der Lohn über der sog. Pfändungsgrenze liegt, können Kost und Logis angerechnet werden. Die Pfändungsgrenze hängt von der Anzahl der Personen ab, für die Sie Unterhalt bezahlen müssen. Beispiel: Sie sind alleinstehend und haben keine Kinder. Dann muss Ihnen mindestens ein Betrag von 1.402,28 Euro netto ausgezahlt werden. Wenn Sie verheiratet sind und zwei Kinder haben, muss Ihnen mindestens 2.519,99  Euro netto ausbezahlt werden. Erst wenn Ihr Nettoeinkommen über dieser Grenze liegen sollte, kann der Arbeitgeber Kost und Logis vom Mindestlohn abziehen. Wenn Sie eine zusätzliche Unterkunft benötigen, weil Sie auswärtige Tätigkeiten verrichten, dürfen diese Kosten generell nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.

Können Zusatzleistungen, wie Zuschläge für Nachtarbeit oder Erschwerniszulagen, auf den Mindestlohn angerechnet werden?

Nein. Zulagen sind zusätzlich zum Mindestlohn zu zahlen.

Können Trinkgelder auf den Mindestlohn angerechnet werden?

Nein. Trinkgelder zählen nicht als Vergütung. Sie müssen für jede Arbeitsstunde von Ihrem Arbeitgeber mindestens 12,41 Euro bekommen.

Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht?

  • Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Für in Deutschland gemeldete Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung.
  • Für bestimmte Gruppen von Praktikanten*innen.
  • Für Auszubildende.

Was können Sie machen, wenn Ihr Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?

Sie können den nicht gezahlten Mindestlohn innerhalb von drei Jahren bei einem deutschen Arbeitsgericht einklagen. Eine Vereinbarung über kürzere Fristen ist unwirksam. Diese Regel gilt nicht für Branchenmindestlöhne, hier müssen Sie die im jeweiligen Tarifvertrag geregelten Fristen beachten.

Von wem können Sie die Zahlung Ihres Lohnes verlangen?

Sie können die Zahlung des Mindestlohnes nicht nur von Ihrem Arbeitgeber verlangen, sondern auch vom Auftraggeber Ihres Arbeitgebers. Im Falle einer Auftragskette (mehrere Unternehmen haben den Auftrag weitergegeben) haften alle Auftraggeber inklusive des Generalunternehmers für Ihren Netto-Mindestlohn.

Wer kontrolliert, ob Ihr Arbeitgeber den Mindestlohn zahlt?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Stellt diese fest, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wurde, drohen dem Arbeitgeber Bußgelder bis 500.000 Euro.

 

Stand: Januar 2024