Arbeitsangebot

Wenn Sie in Deutschland ein Arbeitsangebot gefunden haben, gilt:

  • Der Arbeitgeber muss Ihnen Informationen zu der Arbeit geben, z. B. um welche Art von Arbeit es sich handelt, wie die Arbeitszeiten sind, wie hoch der Lohn ist, etc.
  • Sie haben ein Recht auf einen schriftlichen Arbeits­vertrag. Diesen unterschreiben Sie vor Ihrer Abreise oder spätestens bei Ihrer Ankunft in Deutschland. Sie müssen ein Exemplar des Arbeitsvertrages ausgehändigt bekommen.
  • Es besteht keine Pflicht für die Arbeitgeber, den Arbeits­vertrag in Ihrer Sprache auszuhändigen: Wenn Sie nicht genug Deutsch verstehen, suchen Sie jemanden, der Ihnen den Vertrag übersetzt und erklärt. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen!
  • Sie müssen klären, ob Sie die Fahrtkosten nach Deutschland selber bezahlen müssen.
  • Sie müssen klären, ob Sie in Deutschland eine Unterkunft und Verpflegung bekommen und wer dafür zahlt. Oft müssen Arbeitnehmer/innen am Ende des Monats feststellen, dass ein großer Teil des verdienten Lohnes vom Arbeitgeber für Unterkunft wieder abgezogen wird.
  •  Sie haben das Recht, in Deutschland Kindergeld zu beziehen. Das gilt auch, wenn die Kinder nicht mit Ihnen in Deutschland leben. Wenn Sie jedoch in  einem anderen Staat Kindergeld beziehen, wird dieses auf das deutsche Kindergeld angerechnet. Das bedeutet: Nur der Differenzbetrag wird Ihnen ausgezahlt. Informieren Sie sich, bevor Sie Ihr Land verlassen und besorgen Sie die notwendigen Unterlagen.

 

Stand: Mai 2017