Arbeitsunfall und Unfallversicherung

Jede/r Arbeitnehmer/in ist gegen Unfälle, die sich während der Arbeit, auf dem Weg zu oder von der Arbeitsstelle ereignen, über die Berufsgenossenschaft versichert. Ihr Arbeitgeber muss Sie bei Arbeitsbeginn bei der Unfall­versicherung anmelden.

Wichtig: Wenn Sie einen Arbeitsunfall haben und zum Arzt gehen, müssen Sie auf jeden Fall sagen, dass Unfall und Verletzung am Arbeitsplatz passiert sind.

Achtung: Wenn Ihr Arbeitgeber, Vorgesetzter oder Vorarbeiter Ihnen raten, im Krankenhaus zu sagen, dass es kein Arbeitsunfall ist, hat Sie Ihr Arbeitgeber wahrscheinlich nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Suchen Sie eine Beratungsstelle auf oder sprechen Sie mit Ihrer Gewerkschaft und lassen Sie sich beraten. Es kann sein, dass es sich um Betrug handelt!

Wenn Sie nicht genug Deutsch sprechen, verlangen Sie im Krankenhaus nach jemandem, der/die Ihre Sprache spricht.

Stand: Februar 2017