Rentenversicherung

Der Arbeitgeber meldet Sie bei der Rentenversicherung an. Sie bekommen eine Sozialversicherungsnummer, die Sie gut aufbewahren müssen. Sie behalten die gleiche Nummer, auch wenn Sie den Arbeitgeber wechseln.

Manche Arbeitgeber verweigern die Bezahlung des Lohnes mit dem Argument, dass Sie keine Sozial­versiche­rungsnummer vorgelegt haben. Das ist falsch! Der Arbeit­geber hat die Pflicht, Sie bei der Rentenversicherung anzu­melden. Wenn er dies nicht tut, wenden Sie sich an eine Beratungs­stelle oder an Ihre Gewerkschaft.

Wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren, müssen Sie die Papiere von der Deutschen Rentenversicherung mitnehmen und gut aufbewahren, um sie dann bei der Rentenversicherung in Ihrem Land einreichen zu können. Dies ist wichtig, weil die Rentenbeitrage und die Arbeitszeit in Deutschland in Ungarn angerechnet werden.

Bei Fragen können Sie sich auch direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

Servicetelefon: 0800 1000 4800 (in Deutschland)

Stand: Februar 2017