Internationaler Straßentransport

Ihre Rechte!

In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Er liegt seit Januar 2024 bei 12,41 Euro brutto pro Stunde.

Für Arbeit in anderen EU-Ländern haben Sie oft sogar einen höheren Lohnanspruch. In den Niederlanden z. B. 14,65 €/ h. Dies gilt auch, wenn Sie einen Arbeitsvertrag im Ausland unterschrieben haben.

In den meisten Fällen muss Ihr Arbeitgeber auf internationalen Routen die höheren Mindestlöhne der Länder bezahlen, in denen Sie fahren.
Genau deswegen müssen Sie seit Februar 2022 an jeder Staatsgrenze im Tacho aufzeichnen, dass Sie in ein anderes Land fahren.

Sie werden nicht für die vollen 13-15 Stunden Arbeit & Bereitschaft entlohnt?

So geht es den meisten Fahrenden. Deswegen empfehlen wir: Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit. In Deutschland können nicht bezahlte Mindestlöhne für die letzten 3 Jahre eingefordert werden. Dafür müssen Sie alle Arbeitsund Bereitschaftszeiten nachweisen können.
Seien Sie vorbereitet! Vielleicht wechseln Sie im nächsten Jahr die Firma? Ein Jobwechsel ist immer ein guter Moment, mit dem Ex-Boss abzurechnen!

Arbeitszeiten dokumentieren!

Der Tacho ist nicht nur ein Kontrollinstrument – Sie können ihn behandeln wie eine Kasse, in der Sie Ihre Lohnansprüche registrieren!

Achtung: Für Stunden, die Sie mit dem Bett registrieren, muss der Arbeitgeber
keinen Lohn bezahlen.

Registrieren Sie nur diese Zeiten mit dem Bett:

  • gesetzlich vorgeschriebene Pausen von 45 Minuten
  • tägliche Ruhezeiten von 9 oder 11 Stunden und
  • wöchentliche Ruhezeiten von 24 oder 45 Stunden
  • Urlaub und Krankheitstage

Meistens können Sie alle anderen Stunden mit einem der drei Symbole registrieren, für die der Arbeitgeber Lohn bezahlen muss.

Benutzen Sie das Briefumschlagsymbol

Oft sind Sie 13 bis 15 Stunden für den Arbeitgeber verfügbar. Dann sollten Sie neben der Lenkzeit und der aktiven sonstigen Arbeitszeit auch die Bereitschaftszeit im Tacho (und somit auch auf Ihrer Fahrerkarte) registrieren!
Bereitschaftszeit muss bezahlt werden.

Jedes Mal, wenn Sie eine Staatsgrenze überqueren, registrieren Sie das im Tacho. So können Sie nachweisen, in welchem Staat Sie welchen Lohnanspruch haben.

Persönliches Beweis-Archiv anlegen!

Machen Sie von jedem Frachtbrief (CMR) ein Foto und speichern Sie es ab!

  • Ihre Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig und der Arbeitgeber muss sie alle 28 Tage auslesen.
  • Der Chip Ihrer Karte kann die Aktivitäten der letzten 6 gearbeiteten Monate speichern.
  • Sie können diese Daten von der Karte selbst auslesen – ohne dass es jemand anderes mitbekommt!

Lesen Sie Ihre Fahrerkarte 2 Mal im Jahr aus und speichern Sie die elektronischen Daten (im Format .ddd oder .xlsx) auf einem privaten Gerät (Computer, USB-Stick, Handy…) ab!

So verfügen Sie über Belege Ihrer Arbeitszeiten.

Wo und wie können Sie Ihre Fahrerkarte auslesen (lassen)?

Fragen Sie z. B. einen anderen Spediteur, damit Ihr Arbeitgeber keinen Verdacht schöpft. Lassen Sie sich die elektronischen Daten auf einen Stick speichern oder per Mail zuschicken!

Am besten kaufen Sie sich selbst ein Lesegerät. Dieses gibt es ab etwa 30 € zu kaufen! Unterstützen Sie sich gegenseitig mit Ihren Kolleginnen und Kollegen!

Wenn Ihre Firma Sie unter Druck setzt

Viele Fahrer berichten, dass sie am Telefon von Ihrer Firma unter Druck gesetzt werden. Der Inhalt solcher Telefonate ist im Nachhinein schwierig zu beweisen.
Aber: Sie können versuchen, eine Nachricht an Ihre Firma zu schreiben, um solche Vorkommnisse zu „protokollieren“.

Einige Beispiele:

  • Wir haben gerade telefoniert. Habe ich es richtig verstanden, dass ich dieses Wochenende im Lkw schlafen soll?
  • Wir haben gerade telefoniert. Habe ich es richtig verstanden, dass ich nicht wie gewünscht Urlaub nehmen darf? Wann ist das wieder möglich?
  • Wir haben gerade telefoniert. Habe ich es richtig verstanden, dass ich heute länger fahren soll und deswegen während der Ladungen das Symbol ⚒ heute nicht mehr benutzen soll? Darf ich alternativ das Symbol ✉️ für Bereitschaftszeit nutzen?
  • Sie haben mir ein Dokument vorgelegt, das ich unterschreiben musste. Ich habe es nicht verstanden und kann mich nicht mehr erinnern, was da drin stand. Bitte schicken Sie mir ein Foto davon als Kopie!

Je mehr Beweise Sie haben, wie Ihre Firma mit Ihnen umgeht, desto besser. Beweise helfen bei Kontrollen und in Verhandlungen, wenn Sie Löhne einklagen wollen. Sammeln Sie alle Dokumente oder fotografieren Sie diese ab. Fotografieren Sie auch Aushänge mit Regeln und Anweisungen am Unternehmenssitz.

 

Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.

Unterstützung!

Beratungsstellen können Sie unterstützen, wenn Sie Ihre Rechte vor einem deutschen Arbeitsgericht geltend machen wollen – das gilt auch, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag im Ausland unterschrieben haben!

Beratungsstellen bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung. Rufen Sie die kostenlose Hotline von Faire Mobilität an:

Bosnisch-Kroatisch-Serbisch
0800 0005776 / upit@faire-mobilitaet.de[1]

Bulgarisch
0800 1014341 / konsultacia@faire-mobilitaet.de[2]

Polnisch
0800 0005780 / doradztwo@faire-mobilitaet.de[3]

Rumänisch
0800 0005602 / consiliere@faire-mobilitaet.de[4]

Russisch
informacija@faire-mobilitaet.de[5]

Tschechisch
poradenstvi@faire-mobilitaet.de[6]

Ungarisch
0800 0005614 / tanacsadas@faire-mobilitaet.de[7]

Gewerkschaften setzen sich für faire Löhne für alle ein. Das geht nur gemeinsam. Lkw-Fahrer sind in Deutschland bei der Gewerkschaft ver.di organisiert. Auf www.verdi.de/ueber-uns/verdi-international[8] finden Sie Infos zur Mitgliedschaft in vielen Sprachen.

Den direkten Kontakt zu unseren Beratungsstandorten finden Sie unter:
www.faire-mobilitaet.de/beratungsstellen[9]

 

Stand: 01/2024

Links:

  1. upit@faire-mobilitaet.de
  2. konsultacia@faire-mobilitaet.de
  3. doradztwo@faire-mobilitaet.de
  4. consiliere@faire-mobilitaet.de
  5. informacija@faire-mobilitaet.de
  6. poradenstvi@faire-mobilitaet.de
  7. tanacsadas@faire-mobilitaet.de
  8. http://www.verdi.de/ueber-uns/verdi-international
  9. http://www.faire-mobilitaet.de/beratungsstellen