Kündigung

Reagieren Sie schnell!

Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt, müssen Sie schnell reagieren. Hier finden Sie Tipps, wie Sie sich richtig verhalten.

Kündigung – was jetzt?

Gegen eine ungerechtfertigte oder fehlerhafte Kündigung – auch eine mündliche Kündigung – können Sie sich wehren.
Reichen Sie beim Arbeitsgericht eine Klage ein. Dafür haben Sie aber nur 3 Wochen Zeit ab dem Tag des Erhalts der Kündigung!

Ist die Kündigung schriftlich oder mündlich erfolgt?

Eine mündliche Kündigung ist grundsätzlich unwirksam! Bieten Sie unter Zeugen und/oder schriftlich weiter Ihre Arbeitskraft an!
Schriftliche Kündigungen haben formale Vorgaben. Lassen Sie die Kündigung rechtlich überprüfen und heben Sie den Briefumschlag mit dem Poststempel auf!
 

Achtung: Wehren Sie sich nicht gegen eine mündliche oder auch per SMS oder E-Mail ausgesprochene Kündigung und reichen keine Klage ein, wird diese gültig.

 

Ist Ihre Kündigung fristlos/außerordentlich oder fristgerecht/ordentlich?

Eine fristlose/außerordentliche Kündigung braucht immer einen wichtigen Grund, auch wenn dieser in dem Kündigungsschreiben nicht genannt werden muss. Für eine fristgerechte/ordentliche Kündigung gelten Kündigungsfristen.
In der Probezeit sind es meist 2 Wochen, danach mindestens 4 Wochen (Achtung: Es gibt Ausnahmen!). Die Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt. Prüfen Sie unbedingt Ihren Arbeits- und den geltenden Tarifvertrag!

Kündigung während der Krankheit?

Eine Kündigung während der Krankheit ist in Deutschland möglich. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit endet, können Sie Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Sind Sie wieder gesund, melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit.
Schicken Sie immer die lückenlosen Krankschreibungen unverzüglich an die Krankenkasse! Informieren Sie Ihre Krankenkasse bevor Sie Deutschland verlassen, sonst verlieren Sie eventuell Ihren Anspruch auf Krankengeld und Ihre Krankenversicherung!
Schwangere haben einen besonderen Kündigungsschutz. Auch in der Probezeit!

Muss ich die Kündigung unterschreiben?

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber müssen Sie nicht unterschreiben, denn sie ist eine so genannte einseitige Willenserklärung. Entscheidend ist, dass Sie die Kündigung bekommen haben. Es reicht aus, wenn sich diese in Ihrem Briefkasten befindet.

Achtung: Oft legen die Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag
zum Unterschreiben vor. Ein Aufhebungsvertrag erklärt den beidseitigen Wunsch,das Arbeitsverhältnis zu beenden. Oft gehen damit Ansprüche verloren. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie einverstanden sind, dass Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird. Prüfen Sie, dass Sie dadurch keine Rechte verlieren!

 

Was kann ich gegen eine Kündigung tun?

Arbeiten Sie länger als sechs Monate in einem Betrieb, in dem mehr als 10 Beschäftigte (in Vollzeit) angestellt sind, unterliegen Sie dem Kündigungsschutzgesetz.
Ihr Arbeitgeber braucht dann einen besonderen Grund, um Sie zu kündigen. Haben Sie Zweifel, dass ein solcher Grund vorliegt, können Sie vor Gericht klagen.

Das Gericht stellt dann fest, ob Ihr Arbeitsverhältnis beendet ist. Sie können dann mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung verhandeln.

Wurden Sie gekündigt, wenden Sie sich auf jeden Fall sofort an die Gewerkschaft, einen Anwalt oder eine Beratungsstelle.

Wie geht es weiter?

Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen in Deutschland bleiben? Dann melden Sie sich sofort (innerhalb von 3 Tagen) bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend/arbeitslos, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern. Wenn Sie sich zu spät melden, riskieren Sie eine Sperre.

Waren Sie mindestens 12 Monate in den letzten 30 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld
I (ALG I). Sonst können Sie Arbeitslosengeld II (ALG II) beim JobCenter beantragen.

Wichtig: Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie weiter krankenversichert!

 

Achten Sie darauf, ob Sie Ihren letzten Lohn nach Beendigung des Arbeitsverhältnis zum normalen Zahlungstermin erhalten (z.B. 15. des Folgemonats)! Es kommt häufig vor, dass Arbeitgeber dieses Gehalt nicht oder nicht vollständig bezahlen. Kontaktieren Sie eine Beratungsstelle, wenn Ihr Arbeitgeber nicht zahlt!

Bin ich noch versichert?

Ist Ihr Arbeitsverhältnis beendet, haben Sie nachwirkenden Krankenversicherungsschutz für einen Monat. Ihre Krankenversicherung ist auch gesichert:

  • wenn Sie eine neue Beschäftigung finden,

  • wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten oder

  • wenn Sie über Ihren Partner/Ihre Partnerin versichert werden können.

Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich ‚freiwillig‘ versichern und den Beitrag selber bezahlen. Wenn Sie aus Deutschland abreisen, sollten Sie Ihren Wohnsitz abmelden und die Krankenkasse informieren – ansonsten kann die Krankenkasse weiter Beiträge einfordern.

Was steht mir von meinem Arbeitgeber zu?

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anrecht auf ein Arbeitszeugnis und Austrittspapiere (Abmeldung von der Sozialversicherung und Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung). Überprüfen Sie, ob der Arbeitgeber noch offene Ansprüche wie nicht genommenen Urlaub oder Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto abgegolten hat. Wenden Sie sich bei Problemen an die Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle.

Ich möchte selber kündigen.

Kündigen Sie Ihren Arbeitsvertrag nicht formal korrekt, können Sie vom Arbeitgeber eine Vertragsstrafe bekommen. Diese muss im Arbeitsvertrag geregelt sein und darf maximal ein Monatsgehalt betragen. Es kann passieren, dass Sie das letzte Gehalt nicht oder nur teilweise bekommen.

Um das zu vermeiden:

  • Kündigen Sie immer schriftlich, selbst wenn Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben!

  • Achten Sie auf die Kündigungsfristen!

Wichtig: Es zählt das Zugangsdatum.

  • Rechnen Sie ausreichend Zeit für die Zustellung per Post (als Einschreiben) ein oder ‚beauftragen‘ Sie eine andere Person, die Kündigung beim Arbeitgeber abzugeben! Fragen Sie im Zweifel eine Beratungsstelle

    um Hilfe.

Auf unserer Webseite www.fair-arbeiten.eu finden Sie weitere Informationen in Ihrer Sprache.

Wir empfehlen: Werden Sie ab dem ersten Arbeitstag in Deutschland Gewerkschaftsmitglied! Kontaktieren Sie Ihre zuständige Gewerkschaft. Fragen Sie im Zweifel eine Beratungsstelle um Hilfe. Sind Sie in Ihrem Heimatland Gewerkschaftsmitglied, fragen Sie Ihre zuständige deutsche Gewerkschaft, ob Ihre Mitgliedschaft anerkannt wird.

 

Stand: Mai 2022

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