Arbeitssuche

Eine Arbeitssuche ist bereits in Ihrem Herkunftsland über das EURES-Netz möglich. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitsamt über freie Stellen in Deutschland. Fragen Sie nach dem/der zuständigen EURES-Berater/in oder nutzen Sie die Internetseiten mit europaweiten Stellenangeboten: ec.europa.eu/eures[1]

Sie können auch zur Arbeitssuche nach Deutschland reisen. Wichtig ist, bei der Zweigstelle der Nationalen Kasse für Gesundheitsversicherung die EU-Kranken­versicherungskarte zu beantragen. Mit der Karte können Sie sich in Deutschland kostenlos in einem Krankenhaus oder von einem Arzt behandeln lassen. Beachten Sie aber, dass die Karte nicht alle Leistungen abdeckt, sondern nur Notfälle und medizinisch notwendige Behandlungen, die sich nicht aufschieben lassen. Die Bewertung durch den Arzt kann in der Praxis sehr unterschiedlich ausfallen.

 

Wichtig: Es kann sein, dass Sie nicht sofort in Deutschland eine Arbeit finden. Sie sollten wissen, wo Sie in Deutschland wohnen können und genügend Geld dabei haben, um längere Zeit in Deutschland leben zu können, bis Sie eine Arbeit gefunden haben.

 

 

Wenn Sie in Ihrem Heimatland arbeitslos gemeldet sind und dort Arbeitslosengeld beziehen, haben Sie die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit Ihre Leistungen in Deutschland zu erhalten. Dazu müssen Sie:

  • in Ihrem Heimatland mindestens 4 Wochen bei den örtlichen Behörden der Nationalen Arbeitsverwaltung arbeitslos gemeldet sein,
  • bei der zuständigen Behörde der Nationalen Arbeits­verwaltung in Ihrem Heimatland einen Antrag auf das Formular U2 (früher E 303) stellen und
  • sich spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Abreise aus Ihrem Heimatland bei der zuständigen Arbeitsagentur in Deutschland melden und das Formular U2 vorlegen. Sie müssen der Agentur für Arbeit zur Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Behörde der Nationalen Arbeitsverwaltung in Ihrem Heimatland Ihr Arbeitslosengeld für 3 Monate ab dem Datum Ihrer Abreise auf Ihr Konto auszahlen. In bestimmten Fällen kann die Dauer der Auszahlung auf maximal 6 Monate verlängert werden.

 

Tipp: Viele Arbeitssuchende verlieren ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil sie die genannten Regeln nicht kennen und ihr Heimatland verlassen, ohne sich dort arbeitslos gemeldet zu haben oder sich in Deutschland zu spät bei der Arbeitsagentur melden. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise aus Ihrem Heimatland bei der Arbeitsagentur über Ihre Rechte!

 

 

Wenn Sie sich zur Arbeitssuche länger als 6 Monate in Deutschland aufhalten möchten, müssen Sie

  • nachweisen können, dass Sie weiterhin Arbeit suchen und
  • begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden.

 

Heben Sie daher Bewerbungen und Stellenaus­schrei­bungen, auf die Sie sich beworben haben/ sich bewerben möchten auf, damit Sie gegebenenfalls nachweisen können, dass Sie ernsthaft eine Arbeit suchen. Heben Sie auch die Antworten von Arbeitgebern auf!

 

Stand: Februar 2017

Links:

  1. http://ec.europa.eu/eures