Kündigung

Das Arbeitsverhältnis kann in der Regel nicht sofort beendet werden. Üblich ist eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Wenn das Arbeitsverhältnis länger als 2 Jahre bestanden hat, verlängert sich die Kündigungs­frist. In der Probezeit beträgt die Kündigungs­frist häufig 14 Tage, kann aber bei einem entsprechenden Tarifvertrag auch kürzer sein.

 

Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung, das Übergeben einer Kopie oder Kündigung per E-Mail oder Fax sind nicht wirksam!

 

Der Arbeitgeber muss in der Kündigung keine Gründe benennen.

 

Wichtig: Eine Kündigung während einer Krank­schreibung ist in Deutschland grundsätzlich möglich.

 

Frauen können während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf des 4. Monats nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Der Arbeitgeber muss aber von der Schwangerschaft wissen oder spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Kündigung davon schriftlich erfahren.

Menschen mit Behinderungen haben ab dem 7. Monat eines Arbeitsverhältnisses ebenfalls einen besonderen Kündigungsschutz.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten und nicht damit einverstanden sind, können Sie sich dagegen wehren. Sie können von einem Gericht feststellen lassen, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht.

Wichtig: Sie haben nur 3 Wochen Zeit ab Erhalt der Kündigung, gegen diese vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, ist die Kündigung wirksam, unabhängig davon, ob sie inhaltlich richtig oder falsch ist.

 

Tipp: Suchen Sie so schnell wie möglich eine Bera­tungs­stelle oder Ihre Gewerkschaft auf, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben. Jedes Arbeitsgericht hat eine Rechtsantragsstelle. Dort wird Ihre Klage kostenlos aufgenommen. Wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen, sollten Sie jemanden zum Übersetzen mitnehmen.

Sie können auch zu einer Anwältin oder einem Anwalt gehen. Wenn Sie nicht genug Geld haben, haben Sie Recht auf Prozesskostenhilfe. Das bedeutet, dass das Gericht die Kosten der Anwältin/des Anwalts übernimmt.

 

Stand: Februar 2017