Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist rechtlich gültig, aber nur mit einem schriftlichen Vertrag können Sie Absprachen nachweisen.
Spätestens einen Monat nach Beschäftigungsbeginn muss Ihr Arbeitgeber Ihnen die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich aushändigen (Lohn, Arbeitszeit, Art der Tätigkeit, ...). Dieses Dokument ist kein Arbeitsvertrag! Fordern Sie deshalb einen schriftlichen Arbeitsvertrag ein!
Achtung, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen schriftlichen Arbeitsvertrag geben will und Ihnen den Lohn bar zahlt! Vermutlich zahlt Ihr Arbeitgeber keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Das nennt man „Schwarzarbeit“.
„Schwarzarbeit“ ist illegal. Es kann sein, dass Sie eine Strafe bezahlen müssen. Für Ihren Arbeitgeber hat „Schwarzarbeit“ rechtliche Konsequenzen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Arbeitgeber Sie nicht angemeldet hat, gehen Sie zu einer Beratungsstelle oder zu Ihrer Gewerkschaft.
Ihr Arbeitgeber muss Sie bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden. Das muss am ersten Tag Ihrer Beschäftigung passieren. Fordern Sie einen Nachweis über diese Anmeldung!
In Deutschland gilt seit dem 01.01.2024 ein Mindestlohn von 12,41 € brutto pro Stunde. Trinkgeld ist nicht Teil Ihres Lohnes, das erhalten Sie zusätzlich.
Tarifverträge können einen höheren Stundenlohn vorsehen. Fragen Sie bei Ihrer Gewerkschaft nach, ob ein Tarifvertrag für Sie gilt.
Für qualifizierte Tätigkeiten sollte ein höherer Lohn gezahlt werden. Achten Sie darauf, dass Sie fair bezahlt werden!
Laut Gesetz dürfen Sie nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten. Pausen zählen dabei nicht mit. Die tägliche Arbeitszeit kann manchmal auf zehn Stunden verlängert werden. Es dürfen aber in sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden am Tag nicht überschritten werden.
Im Gastgewerbe darf man auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Sie müssen aber mindestens zehn Sonntage im Jahr frei haben.
Arbeiten Sie zwischen 23.00 und 6.00 Uhr länger als zwei Stunden, ist das Nachtarbeit. Pro gearbeiteter Stunde steht Ihnen dann in der Regel ein Zuschlag von 25 Prozent zu.
Wichtig: Schreiben Sie Ihre Arbeitszeiten exakt auf. Was haben Sie gemacht? Wer kann es bezeugen? Das ist wichtig, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.
https://www.faire-integration.de/arbeitszeit-tabelle[1] https://www.faire-integration.de/arbeitszeit[2] |
Sie haben keine festen Arbeitszeiten? Dann muss Ihnen Ihr Arbeitgeber spätestens vier Tage vorher sagen, wann Sie arbeiten sollen. Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber keine bestimmte Anzahl an Stunden pro Woche abgesprochen haben, dann gelten 20 Stunden in der Woche als vereinbart. Diese 20 Stunden müssen Sie bezahlt bekommen.
In einem Minijob dürfen Sie maximal 520 € im Monat verdienen. Sie dürfen daher nur wenige Stunden arbeiten. In einem Minijob haben Sie in fast allen Bereichen die gleichen Rechte wie andere Beschäftigte. Sie haben zum Beispiel Anspruch auf:
Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.faire-integration.de/de/topic/157.corona-wichtige-informationen.html[3] |
Erste Anlaufstellen sind die Projekte:
Faire Integration
(für Menschen, die nicht aus der Europäischen Union kommen)
www.faire–integration.de/beratungsstellen [4] |
und Faire Mobilität
(für Menschen, die aus einem Land der Europäischen Union kommen)
www.faire-mobilitaet.de/beratungsstellen [6]www.facebook.com/DGBFaireMobilitaet[7] |
Nicht nur die oben angeführten Beratungsstellen bieten Ihnen Unterstützung an. Eine weitere Beratungsmöglich-keit finden Sie bei Gewerkschaften, die unabhängig von politischen Parteien sind. Gewerkschaften sind ein Anbieter von Rechtshilfe und Vertretung bei einem Rechtsstreit und beraten Arbeitnehmer*innen, die Mitglied in der Gewerkschaft sind, zum Beispiel zum Arbeitsrecht.
Für das Gastgewerbe ist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zuständig.
Ihr NGG-Büro finden Sie unter: www.ngg.net/vorOrt [8]
Sie arbeiten für eine Fast-Food-Kette?
www.facebook.com/ffwunited/[9]
Sie liefern Essen aus für einen Delivery-Dienst?
www.facebook.com/liefernamlimit [10]
Stand: Juni 2022