Arbeitsvertrag
Sie erhalten in der Regel auch in Deutschland zu Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn einen Arbeitsvertrag auszuhändigen. In dem Arbeitsvertrag muss folgendes stehen:
- Name und Adresse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in
- Beginn und Dauer der Beschäftigung
- Art der Tätigkeit und Beschreibung Ihrer Aufgaben
- Arbeitsort
- Höhe der Bezahlung (meistens das Bruttogehalt)
- Arbeitszeit
- Urlaub (siehe dazu unten mehr)
- Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Hinweis auf anwendbare Tarifverträge oder sonstige Vereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind
- Faire Mobilität
Stand: Februar 2017