Urlaub

Ihr Urlaub ist im Arbeitsvertrag geregelt. Er darf den Mindestjahresurlaub, der im Gesetz geregelt ist, nicht unterschreiten. Sie haben mindestens

  • 20 Tage Urlaub, wenn Sie 5 Tage in der Woche arbeiten oder
  • 24 Tage Urlaub, wenn Sie 6 Tage in der Woche arbeiten.

Sie müssen bei Ihrem Arbeitgeber Ihren Urlaub beantragen, er kann dann den Urlaub genehmigen oder ablehnen. Am besten, Sie beantragen den Urlaub schriftlich und heben eine Kopie davon auf. Der Jahres­urlaub muss in der Regel innerhalb des Kalender­jahres verbraucht werden. In bestimmten Fällen ist eine Über­tragung auf das Folgejahr möglich. Dann muss der rest­liche Urlaub bis zum 31. März genommen werden. Sie müssen in diesem Fall eventuell bis Ende des Jahres den nicht genommenen Urlaub schriftlich übertragen lassen. Wenn Sie das nicht tun, könnte Ihr Urlaub verfallen.

Wichtig: Sie haben auch Anspruch auf vollen Urlaub, wenn Sie in der 2. Jahreshälfte aus dem Arbeits­verhältnis ausscheiden und mindestens 6 Monate beschäftigt waren!

Beispiel: Sie beginnen am 01.01.2016 eine Arbeit bei Arbeitgeber X. Zum 01.08.2016 wird das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber oder Ihnen beendet. Sie haben das Recht auf vollen Mindestjahresurlaub, soweit Sie noch keinen Urlaub genommen haben.

Wenn das Arbeitsverhältnis endet und Sie den Jahresurlaub noch nicht verbraucht haben, muss der Arbeitgeber den restlichen Urlaub ausbezahlen.

Achtung: Auch hier laufen Fristen! Oft sind diese Fristen sehr kurz (z. B. 3 Monate), setzen Sie sich schnell mit einer Beratungsstelle oder Ihrer Gewerkschaft in Verbindung, um sich zu informieren.

Stand: Mai 2017