Krankheit

Wenn Sie krank werden, suchen Sie einen Hausarzt in Deutschland auf. Wenn Sie in Deutschland versichert sind und ins Ausland reisen, um sich dort behandeln zu lassen, benötigen Sie eine Genehmigung der deutschen Krankenkasse.

Wenn Sie länger als 4 Wochen bei einem Arbeitgeber gearbeitet haben, erhalten Sie im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen Ihren vollen Lohn. Sie müssen dazu beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse eine Krankschreibung eines Arztes abgeben. Wenn Sie länger als 6 Wochen krank sind, haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.

Wichtig: Sie müssen dem Arbeitgeber Ihre Arbeits­unfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüg­lich mitteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss eine ärztliche Krank­schreibung dem Arbeitgeber spätestens an dem Arbeits­tag vorliegen, der auf die drei Tage der Arbeitsunfähigkeit folgt. Der Arbeitgeber kann jedoch die Vorlage einer Krankschreibung schon früher, auch ab dem ersten Tag der Erkrankung, ohne besondere Angabe von Gründen fordern. Achtung: Behalten Sie diese Fristen im Auge, eine nicht pünktlich ein­gereichte Krankschreibung kann Grund für eine Kündigung sein.

Achtung: Denken Sie daran, auch Ihrer Krankenkasse die Krankschreibung innerhalb einer Woche nach der Ausstellung zuzuschicken! Wenn Sie dies nicht tun, verlieren Sie möglicherweise Ihren Anspruch auf Krankengeld.

Stand: Mai 2017