Probearbeit
Es kann sein, dass Ihr Arbeitgeber zunächst von Ihnen verlangt, dass Sie einige Tage zur Probe arbeiten, bevor er entscheidet, ob Sie einen Arbeitsvertrag bekommen. Das ist üblich und zulässig, aber
Vorsicht: Sie sind nicht verpflichtet, grundsätzlich ohne Entlohnung auf Probe zu arbeiten! Sobald Sie Tätigkeiten, die zu der zukünftigen Arbeit gehören, nach Weisung des Arbeitgebers ausführen, müssen Sie auch dafür bezahlt werden. |
Die Arbeit auf Probe darf nicht länger als eine Woche dauern.
Stand: Februar 2017