DGB

Betriebliche Mitbestimmung

1. Was ist ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten im
Betrieb und kann stellvertretend für sie mit dem Arbeit-
geber verhandeln. Dafür hat er Rechte, die in einem eige-
nen Gesetz („Betriebsverfassungsgesetz“) festgeschrie-
ben sind und vom Arbeitgeber beachtet werden müssen.
Diese Rechte nennt man Mitbestimmungsrechte. Daher
spricht man bei der Arbeit von Betriebsräten auch von
betrieblicher Mitbestimmung. In Deutschland können
Beschäftigte alle vier Jahre einen Betriebsrat in geheimer
Wahl wählen. Betriebsräte setzen sich für alle Beschäftig-
ten ein, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus.
Sie setzen sich auch für Leiharbeitnehmer*innen ein.


2. Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?


Ganz allgemein achtet ein Betriebsrat darauf, dass sämt-
liche Vorschriften zugunsten der Beschäftigten, also Ge-
setze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen usw., vom
Arbeitgeber eingehalten werden.

Bei manchen Themen muss der Arbeitgeber den Betriebs-
rat nur informieren oder anhören. Wichtig: Vor jeder Kün-
digung muss der Betriebsrat angehört werden. In anderen
Bereichen hat der Betriebsrat weitergehende Rechte und
kann ganz konkret mitentscheiden – daher spricht man
hier auch von Mitbestimmungsrechten:

  •  Arbeitszeit, Schichtplan und Überstunden
  • Eingruppierung, Leistungsprämien und Akkord
  • Aus- und Weiterbildung
  • Arbeitsschutz
  • Datenschutz
  • Arbeitsabläufe und Gestaltung der Arbeitsplätze

Der Betriebsrat muss außerdem darauf achten, dass Be-
schäftigte nicht benachteiligt werden, etwa aufgrund von
Herkunft, Nationalität, Geschlecht, sexueller Identität, Re-
ligion, politischer Einstellung oder gewerkschaftlicher Be-
tätigung. Zu seinen Aufgaben gehört auch, die Integration ausländischer Arbeitnehmer*innen zu fördern sowie die Bekämpfung von Rassismus im Betrieb vom Arbeitgeber einzufordern.


3. Welche Rechte hat ein Betriebsrat? 


Nur Betriebsräte, und nicht die einzelnen Arbeitneh-
mer*innen, können die Mitbestimmungsrechte aus dem
Gesetz wahrnehmen. Ohne Betriebsrat gibt es keine echte
Mitbestimmung.
Wenn ein Betriebsrat gewählt ist, darf der Arbeitgeber ihn
nicht auflösen.


4. Welche Vorteile bringt Dir ein Betriebsrat?


Betriebe mit Betriebsräten

  • zahlen im Durchschnitt mehr Lohn und Gehalt, da hier öfter ein Tarifvertrag gilt
  • haben Arbeitsplätze, die sicherer sind
  • sind transparenter und gerechter
  • regeln betriebliche Altersvorsorge
  • sorgen für bessere Work-Life-Balance
  • bieten mehr Weiterbildungen an
  • sind produktiver
  • investieren stärker in ökologische Maßnahmen


Bei Fragen oder Problemen am Arbeitsplatz kannst Du
Dich jederzeit an den Betriebsrat wenden.


5. Ab wie vielen Beschäftigten gibt es
Anspruch auf einen Betriebsrat?


In allen Betrieben ab fünf Beschäftigten kann ein Betriebs-
rat gewählt werden. Die Größe eines Betriebsrats hängt
von der Zahl der Beschäftigten ab:

  • 5–20 Beschäftigte: 1 Betriebsratsmitglied
  • 21–50 Beschäftigte: 3 Betriebsratsmitglieder
  • 51–100 Beschäftigte: 5 Betriebsratsmitglieder
  • 01–200 Beschäftigte: 7 Betriebsratsmitglieder

usw.

Je mehr Beschäftigte es gibt, desto größer ist auch der Betriebsrat.


6. Wer darf den Betriebsrat wählen?


Alle Beschäftigten ab 16 Jahren dürfen an der Wahl teil-
nehmen. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Mit-
wählen dürfen auch:

  • Auszubildende
  • Mitarbeiter*innen in Teilzeit
  • befristet eingestellte Arbeitnehmer*innen
  • Leiharbeitnehmer*innen, die länger als 3 Monate im Betrieb sind


7. Wer kann Mitglied im Betriebsrat werden?


Kandidat*innen für den Betriebsrat müssen mindestens
18 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Monaten im
Betrieb arbeiten.


Wer Mitglied im Betriebsrat ist oder für den Betriebsrat kan-
didiert, genießt übrigens einen besonderen Kündigungs-
schutz. Details erfahrt Ihr bei Eurer DGB-Gewerkschaft:
http://www.dgb.de/gewerkschaften-im-dgb

8. Wann kann man einen Betriebsrat wählen?


In Betrieben ohne Betriebsrat kann eine erstmalige Wahl
jederzeit durchgeführt werden.
Bei bestehenden Betriebsräten wird bundesweit alle vier
Jahre gewählt – das nächste Mal im Zeitraum von März
bis Mai 2026.

9. Haben alle Betriebe einen Betriebsrat?


Es gibt leider viele Betriebe ohne Betriebsrat. Kleine Be-
triebe wie z.B. eine Zahnarztpraxis, ein Tabakladen, ein
Klempnerbetrieb haben oft weniger als fünf Beschäftigte.
In etwas größeren Betrieben gibt es oft keinen Betriebsrat,
weil die Beschäftigten keine Notwendigkeit dafür sehen.
Oder sie trauen sich nicht, die Wahl auf den Weg zu brin-
gen. In größeren Betrieben, vor allem in der Industrie, gibt
es fast immer einen Betriebsrat.

Die Initiative zur Betriebsratswahl muss von der Beleg-
schaft kommen.


Der Arbeitgeber muss sich neutral verhalten. Er darf sich
nicht einmischen. Will er die Gründung eines Betriebsrats
verhindern, macht er sich strafbar!


10. Was ist der Unterschied zwischen einem
Betriebsrat und einer Gewerkschaft?


Der Betriebsrat wird von allen Beschäftigten gewählt und
vertritt alle Beschäftigten im Betrieb.
Eine Gewerkschaft hingegen ist nicht an einen Betrieb
gebunden, sondern ist für eine oder mehrere Branchen
zuständig. Dort vertritt die Gewerkschaft die Interessen
der Arbeitnehmer*innen insgesamt und verhandelt zum
Beispiel Tarifverträge, die unter anderem das Gehalt, die
Wochenarbeitszeit und den Urlaubsanspruch regeln und
für die Beschäftigten der jeweiligen Branche gelten. Je-
de*r kann Mitglied einer Gewerkschaft werden.

Die acht größten Gewerkschaften in Deutschland sind Mit-
glied des Deutschen Gewerkschaftsbundes:

 

  • Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
  • Gewerkschaft der Polizei (GdP)
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
  • IG Bergbau-Chemie-Energie (IGBCE)
  • IG Metall (IGM)
  • Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)


Betriebsrat und Gewerkschaft verfolgen sehr ähnliche
Ziele. Werden Betriebsräte gegründet, unterstützen Ge-
werkschaften dies häufig. Außerdem bieten Gewerkschaf-
ten zum Beispiel Seminare zur Betriebsratsarbeit an, in-
formieren und beraten Betriebsräte.

 

Weitere Informationen und Sprachen gibt es hier:

https://www.dgb.de/betriebsratswahl/++co++97a86fd0-70bb-11ed-865c-001a4a160123#infos

 

Impressum: Deutscher Gewerkschaftsbund / Bundesvorstandsverwaltung / Yasmin Fahimi
Henriette-Herz-Platz 2 / 10178 Berlin / Dezember 2022

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