Kein Lohn - werden Sie aktiv

Kein Lohn – werden Sie aktiv!

Wenn ihr Arbeitgeber Sie nicht bezahlt, können Sie sich wehren. Wenn Sie richtig vorgehen, haben Sie gute Chancen, Ihr Geld zu bekommen. Was Sie tun können, erfahren Sie hier.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Das sollten Sie wissen:

  • Sie haben immer ein Anrecht auf Ihren Lohn – auch wenn Sie gekündigt sind und keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben.

  • Machen Sie den ausstehenden Lohn schriftlich geltend, bevor Sie klagen. Das kann dazu führen, dass der Arbeitgeber Ihren Lohn auszahlt und Sie keinen Gerichtsprozess führen müssen.

  • In Deutschland müssen Sie ihren ausstehenden Lohn selber vor Gericht einklagen (allein, mit Hilfe einer Anwältin/eines Anwalts oder einer Gewerkschaft). Weder die Polizei, noch der Zoll/Finanzkontrolle Schwarzarbeit fordern diesen Lohn für Sie ein.

Wie kann ich mich schützen?

Prüfen Sie vor Aufnahme der Arbeit, ob Ihr vereinbarter Lohn korrekt ist: Wird der gesetzliche Mindestlohn (12,41€ brutto/Stunde ab 01.01.2024) eingehalten? Gibt es einen Branchenmindestlohn, der für Sie gilt? Fragen Sie die Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle!

Dokumentieren Sie Ihre Arbeit: Schreiben Sie Ihre genauen Arbeits- und Pausenzeiten, den Arbeitsort und die erledigten Aufgaben jeden Tag nach der Arbeit in ein Notizheft oder einen Arbeitszeitkalender! Notieren Sie auch Name und Anschrift des Arbeitgebers, des Einsatzbetriebs oder Auftraggebers, sowie Zeugen für Ihre geleistete Arbeit.

Wann kann ich meinen Lohn geltend machen?

Fordern Sie Ihren Arbeitgeber zur Zahlung auf, wenn er zum vereinbarten Zahlungstermin (häufig der 15. des Folgemonats) nicht oder zu wenig gezahlt hat.

Achtung Fristen: Im Arbeits- oder Tarifvertrag sind Ausschlussfristen geregelt, die oft sehr kurz sind. Diese regeln, wie lange Sie Ihren Lohnanspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen können. Prüfen Sie diese! Schicken Sie die schriftliche Zahlungsaufforderung (Geltendmachung) nicht innerhalb der Frist, hat es Auswirkungen auf Ihren Gehaltsanspruch!

Holen Sie sich sofort rechtlichen Rat, wenn Sie die Frist versäumt haben! Eventuell ist eine Klage vor Gericht noch möglich.

Wie mache ich meinen Lohn korrekt geltend?

Schicken Sie Ihrem Arbeitgeber ein Schreiben, aus dem die Anspruchssumme hervorgeht sowie woraus sich der Anspruch zusammensetzt.
Erstellen Sie am besten eine Liste, in der aufgeführt ist, wo, wann und was Sie gearbeitet haben. Sie müssen die genauen Summen angeben, die Ihr Arbeitgeber Ihnen schuldet. Setzen Sie eine Frist von 2 Wochen zur Zahlung. Geben Sie Ihre Kontodaten an. Fragen Sie in einer Beratungsstelle nach einem Musterschreiben oder sprachlicher Unterstützung!

Achtung: Am besten ist es, wenn Sie den Brief unterschreiben und als Einschreiben per Post an Ihren Arbeitgeber schicken. Behalten Sie eine Kopie des Schreibens und den Postbeleg als Beweis. Es ist auch möglich, den Arbeitgeber per Fax, E-Mail, SMS oder WhatsApp zur Zahlung aufzufordern.
Eine mündliche / telefonische Zahlungsaufforderung ist nicht wirksam.

Wie viel Lohn kann ich geltend machen?

Es ist wichtig, dass Sie den richtigen Betrag einfordern. Sie fordern immer den Bruttostundenlohn oder Bruttomonatslohn. Gehen Sie so vor:

1. Berechnen Sie Ihren Bruttoanspruch für den betreffenden Monat. Multiplizieren Sie Ihre Arbeitsstunden mit dem Stundenlohn und eventuellen Zuschlägen z.B. für Nacht- oder Feiertagsarbeit.

2. Berechnen Sie weitere ausstehende Beträge, z.B. unbegründete Lohnabzüge oder Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Urlaubsabgeltung).

3. Führen Sie bereits erhaltene Nettosummen (Anzahlungen) auf.

4. Fordern Sie den Bruttoanspruch ein und geben Sie erhaltene Nettobeträge an! Errechnen Sie keinen Endbetrag und ziehen Sie kein Netto vom Brutto ab!

 

Beispiel für 2022:    

Bruttoanspruch:

   
Arbeitsstunden: 160 Stunden x 12,41 € brutto = 1.985,60 € brutto
+ Nachtzuschlag: 32 x (12,41€ x 0,25) = 99,28 € brutto
+ Urlaubsabgeltung 2 Tage: 16 h x 12,41 € = 198,56 € brutto
    = 2.283,44 € brutto
Anzahlung erhalten: 500 € netto  
Gesamtforderung: 2.283,44 € brutto – 500 € netto  

 

Erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen keine Zahlung, verklagen Sie Ihren Arbeitgeber vor einem deutschen Arbeitsgericht, um Ihren Anspruch durchzusetzen! In bestimmten Fällen stellt das gerichtliche Mahnverfahren eine weitere Möglichkeit dar. Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Flyer „Kein Lohn – Wie klage ich vor Gericht?“ oder kontaktieren Sie eine Beratungsstelle.

Wir empfehlen: Werden Sie ab dem ersten Arbeitstag in Deutschland Gewerkschaftsmitglied! Kontaktieren Sie Ihre zuständige Gewerkschaft. Fragen Sie im Zweifel eine Beratungsstelle. Sind Sie in Ihrem Heimatland Gewerkschaftsmitglied, fragen Sie Ihre zuständige deutsche Gewerkschaft, ob Ihre Mitgliedschaft anerkannt wird.

 

Stand: Januar 2024

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